Durchführungsvereinbarung

 

Die „Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports in Herzgruppen“ wurde zum 01. Juli 2020 ergänzt durch die neu verhandelte Vergütungsvereinbarung.


 

Ab 01.07.2020 beträgt die Vergütung mit den Primärkassen  8,30 € 
mit einer Steigerung zum 01.01.2021 auf 8,50 € bis zum 31.12.2021
je Übungsveranstaltung und teilnehmenden anspruchsberechtigten Versicherten der Primärkassen -> Positionsnummer: 604504, Tarifkennzeichen 6104101.
Gesundheitsbildungsmaßnahmen werden ab 01.07.2020 mit 8,80 € je Maßnahme und anspruchsberechtigten Versicherten vergütet ->Pos.-Nr. 604711-18.
 
Weiterhin ist auch in Bremen aktuell, dass die Günstigkeitsklausel des vdeks derzeit außer Kraft ist und für die Herzgruppen ausnahmsweise die bundesweit höheren Vergütungssätze mit den Ersatzkassen abgerechnet werden können (Zeitraum 01.05.2020-31.12.2020). Zu beachten ist, dass der vdek zu der allgemeinen höheren Vergütung nun noch eine befristete 10% Erhöhung für das 3. Quartal ausgesprochen hat.
 
In Zahlen aufgelistet bedeutet dies für die Abrechnung von vdek-Versicherten:
 
- Ab 01.05.2020 bis zum 01.07.2020 Vergütung vdek: 8,80 € für Positionsnummer: 604504, Tarifkennzeichen 6104111
Ab 01.07.2020 bis zum 30.09.2020 Vergütung vdek: 9,68 € für Positionsnummer: 604504, Tarifkennzeichen 6104111
Ab 01.10.2020 bis zum 31.12.2020 Vergütung vdek: 8,80 € für Positionsnummer: 604504, Tarifkennzeichen 6104111
 

 

In den Herzgruppen können spezielle Gesundheitsbildungsmaßnahmen angeboten werden, die durch die Krankenkassen mit einem Betrag von € 8,80 pro Teilnahme vergütet werden.

 

Vorgesehen sind Seminare und Vorträge zu:

 

1.      kardiovaskuläre Risikofaktoren
2.      körperliche Aktivität
3.      Primär-/Sekundärprävention
4.      Herzgesunde Ernährung
5.      Krankheitsbilder
6.      Risikofaktor Rauchen
7.      Entspannungstechniken / Stress



Für diese Maßnahmen gibt es ein bundesweites einheitliches Konzept mit Präsentationen, die Sie bei uns anfordern können.

 

Den Landesvertretungen der Krankenkassen muss die DGPR bzw. die jeweilige Landesorganisation  – mit Ihrer Hilfe und Kooperation- vierteljährlich folgende Angaben zu jeder Herzgruppe übermitteln:

 

  • Name der Herzgruppe
  •  Institutionskennzeichen (IK)
  •  Kontaktdaten der Gruppe (Anschrift, Telefon, e-Mail, Ansprechpartner, URL/Homepage),
  • Rehabilitationssportart
  • Zeit und Dauer der Übungsveranstaltungen
  • Übungsstätte (Name, Anschrift)
  • Ggf. beauftragte Abrechnungsstelle
  • Angebot anerkannt seit





Abweichende Vergütüng DRV:

 

Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen:

8,50 € pro Herzgruppenübungsstunde und ebenso für die Gesundheitsbildenden Maßnahmen

Vom 01.08.2020 - 31.12.2020 gewährt die DRV einen Corona bedingten Zuschlag von 0,25 € pro Teilnehmer und Übungseinheit