Durchführungsvereinbarung
Die „Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports in Herzgruppen“ wurde zum 01. Juli 2020 ergänzt durch die neu verhandelte Vergütungsvereinbarung.
In den Herzgruppen können spezielle Gesundheitsbildungsmaßnahmen angeboten werden, die durch die Krankenkassen mit einem Betrag von € 8,80 pro Teilnahme vergütet werden.
Vorgesehen sind Seminare und Vorträge zu:
1.
kardiovaskuläre Risikofaktoren
2.
körperliche Aktivität
3.
Primär-/Sekundärprävention
4.
Herzgesunde Ernährung
5.
Krankheitsbilder
6.
Risikofaktor Rauchen
7.
Entspannungstechniken / Stress
Für diese Maßnahmen gibt es ein bundesweites einheitliches Konzept mit Präsentationen, die Sie bei uns anfordern können.
Den Landesvertretungen der Krankenkassen muss die DGPR bzw. die jeweilige Landesorganisation – mit Ihrer Hilfe und Kooperation- vierteljährlich folgende Angaben zu jeder Herzgruppe übermitteln:
- Name der Herzgruppe
- Institutionskennzeichen (IK)
- Kontaktdaten der Gruppe (Anschrift, Telefon, e-Mail, Ansprechpartner, URL/Homepage),
- Rehabilitationssportart
- Zeit und Dauer der Übungsveranstaltungen
- Übungsstätte (Name, Anschrift)
- Ggf. beauftragte Abrechnungsstelle
- Angebot anerkannt seit
Abweichende Vergütüng DRV:
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen:
8,50 € pro Herzgruppenübungsstunde und ebenso für die Gesundheitsbildenden Maßnahmen
Vom 01.08.2020 - 31.12.2020 gewährt die DRV einen Corona bedingten Zuschlag von 0,25 € pro Teilnehmer und Übungseinheit